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NIS2 Umsetzung für KMU

Die EU-Richtlinie NIS2 betrifft deutlich mehr Unternehmen als erwartet. Finden Sie heraus, ob Ihr KMU handeln muss – und welche konkreten Schritte jetzt nötig sind.

Kurz erklärt: Die EU-Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive 2) verpflichtet ab 2025 auch viele KMU zu verbindlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen. Betroffen sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz in 18 kritischen Sektoren. Pflichten umfassen Risikomanagement, Meldepflichten bei Vorfällen (24h), Lieferkettensicherheit und Geschäftsführer-Haftung. Verstöße können bis zu 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes kosten.

NIS2-Schnelltest: Bin ich betroffen?

Beantworten Sie 5 kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt.

Frage 1 von 50%

In welchem Sektor ist Ihr Unternehmen taetig?

NIS2 betrifft 18 regulierte Sektoren. Unternehmen in kritischen Sektoren sind fast immer betroffen.

NIS2-Betroffenheitsanalyse

NIS2 richtet sich nicht nur an Großkonzerne. Auch KMU können als „wesentliche" oder „wichtige Einrichtung" eingestuft werden:

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Unser Sicherheitscheck enthält eine automatische NIS2-Betroffenheitsanalyse. Anhand Ihrer Branche, Größe und Lieferketten-Rolle erhalten Sie eine Ersteinschätzung in wenigen Minuten.

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NIS2-Pflichten & Anforderungen

Betroffene Unternehmen müssen umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen umsetzen und nachweisen:

Meldepflicht bei Vorfällen

Erhebliche Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Behörde gemeldet werden. Eine detaillierte Meldung folgt innerhalb von 72 Stunden.

Risikomanagement

Technische und organisatorische Maßnahmen: Risikoanalyse, Incident-Management, Business Continuity, Lieferkettensicherheit und Verschlüsselung.

Dokumentationspflicht

Alle Maßnahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Bei Prüfungen durch Behörden muss die Compliance jederzeit nachgewiesen werden können.

Geschäftsführer-Haftung

Geschäftsführende haften persönlich für die Umsetzung. Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des Jahresumsatzes sind möglich.

Lieferketten-Sicherheit

Unternehmen müssen die Cybersicherheit ihrer Lieferkette bewerten und vertraglich absichern – auch bei KMU-Zulieferern.

Schulungspflicht

Mitarbeitende und Geschäftsführung müssen regelmäßig in Cybersicherheit geschult werden. Die Schulungen sind zu dokumentieren.

NIS2-Umsetzungsfristen

Die NIS2-Richtlinie ist bereits in Kraft. Hier die wichtigsten Meilensteine:

16. Januar 2023

NIS2-Richtlinie in Kraft getreten

Die EU-Richtlinie 2022/2555 ist offiziell in Kraft getreten.

17. Oktober 2024

Frist für nationale Umsetzung

Bis zu diesem Datum mussten alle EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

2025 / 2026

NIS2UmsuCG in Deutschland

Das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) wird in Deutschland schrittweise umgesetzt. Unternehmen sollten sich jetzt vorbereiten.

Laufend

Registrierungspflicht beim BSI

Betroffene Unternehmen müssen sich beim BSI registrieren und einen Ansprechpartner für IT-Sicherheit benennen.

NIS2-Umsetzung in 4 Schritten

1

Betroffenheit prüfen

Unser kostenloser NIS2-Check analysiert Ihre Branche, Größe und Lieferketten-Rolle und gibt eine klare Ersteinschätzung.

2

Lücken identifizieren

Der Sicherheitscheck deckt konkrete Schwachstellen auf: fehlende MFA, unkonfiguriertes DMARC, fehlender Notfallplan u. v. m.

3

Maßnahmen umsetzen

Sie erhalten einen priorisierten Maßnahmenplan – sortiert nach Dringlichkeit, Aufwand und Wirkung. Ideal als Grundlage für ein ISMS.

4

Dokumentieren & überwachen

Mit dem Pro-Paket überwachen Sie Ihren Score laufend und können jederzeit nachweisen, welche Maßnahmen umgesetzt wurden.

Aufwand & Kosten

Der Einstieg ist kostenlos. Unser Basis-Check gibt Ihnen eine erste Einschätzung Ihrer NIS2-Betroffenheit ohne Kosten und ohne Verpflichtung.

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Häufige Fragen zu NIS2 für KMU

Was ist NIS2 und seit wann gilt die Richtlinie?

NIS2 (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die seit Oktober 2024 in Kraft ist. Sie verschärft die Anforderungen an IT-Sicherheit und erweitert den Kreis betroffener Unternehmen erheblich.

Bin ich als KMU von NIS2 betroffen?

Potenziell ja. NIS2 betrifft Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder 10 Mio. € Umsatz in regulierten Sektoren. Auch kleinere Zulieferer kritischer Infrastrukturen können betroffen sein – unabhängig von der Größe.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Bußgelder von bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes. Zudem haften Geschäftsführende persönlich für die Umsetzung der NIS2-Anforderungen.

Was ist der Unterschied zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen?

Wesentliche Einrichtungen (essential entities) unterliegen strengerer Aufsicht und proaktiven Prüfungen. Wichtige Einrichtungen (important entities) werden reaktiv geprüft – z. B. nach Vorfällen. Beide müssen die gleichen Sicherheitsmaßnahmen umsetzen.

Brauche ich ein ISMS für NIS2?

Ein formales ISMS (z. B. nach ISO 27001) ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen. NIS2 verlangt nachweisbare Maßnahmen zum Risikomanagement – ein ISMS liefert dafür den strukturierten Rahmen.

Wie prüfe ich meine NIS2-Betroffenheit?

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